Glassdouche
21.09.2017
Zeitlos in die Zukunft: Barrierefreie Duschen als Mittel von Inklusion
„Inklusion“ wurde 2008 von der UN-Behindertenrechtskonvention als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Inklusion (lateinisch „Einbeziehung" bzw. „Enthaltensein“) heißt, dass Menschen mit Behinderungen sich nicht mehr integrieren bzw. an die Umgebung anpassen müssen, sondern diese so gestaltet und ausgestattet ist, dass alle Menschen, egal wie unterschiedlich sie sind, darin gleichberechtigt zu leben im Stande sind. Das Ideal der Inklusion besteht darin, dass die Unterscheidung „behindert/nichtbehindert“ keine Relevanz mehr hat.