ACO Haustechnik
09.03.2020
Neue abZ und aBG für den Flachdachablauf Passavant von ACO Haustechnik
Für die Zulassung bestimmter nicht geregelter Bauprodukte genügt nicht mehr allein eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), sondern es bedarf seit 2017 auch einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG). Der ACO Flachdachablauf Passavant Spin aus Gusseisen hat für die Nennweiten DN 70 und DN 100 beide Bescheide erhalten.